Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Adrian Schmidt
Adalbert-Stifter-Straße 4
82494 Krün
Deutschland
hallo@ehala.de
+49 15679 768685 · auch über WhatsApp
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE367759033
Für dich als Mitglied gibt es hier keine. Kein Klauselwerk, keine Bedingungen, die du wegklicken musst. Was zwischen dir und uns gilt, steht im Gesetz — und das ist an fast jeder Stelle großzügiger als das, was ein Anbieter sich selbst schriebe.
Wer AGB stellt, tut es meistens, um vom Gesetz abzuweichen: kürzere Fristen, engere Haftung, ein Gerichtsstand am eigenen Ort. Nichts davon wollen wir, also gibt es auch nichts aufzuschreiben.
Was stattdessen gilt — und wo es steht
- Widerruf. Vierzehn Tage, ohne Grund, alles zurück — auch für Treffen, bei denen du schon dabei warst. Die Belehrung ist wörtlich die amtliche.
- Ende. Danach kündigst du, wann du willst, zum Ende des bezahlten Zeitraums. Mit einem Knopf, ohne Anmeldung, ohne Begründung.
- Deine Daten. Was erhoben wird, wie lange es bleibt und wie du es löschen lässt, steht auf der Datenschutzseite.
- Beschwerde. Es gibt einen Weg für Beschwerden, und er geht auch anonym.
Mit wem du den Vertrag schließt
Das ist die eine Sache, die man hier wissen muss, weil sie anders ist als bei den meisten Plattformen. Wenn du einer Gruppe beitrittst, ist dein Vertragspartner die Person, die sie leitet — nicht Ehala. Dein Monatsbeitrag geht auf ihr Konto, sie setzt den Preis, und wir behalten davon 25 % ein. Deshalb stehen ihr Name und ihre Anschrift auf ihrer Seite und nicht unsere. Bei uns heißen die Menschen, die eine Gruppe leiten, Hüterinnen und Hüter.
Nur beim Abo für offene Treffen ist es umgekehrt: Das verkauft Ehala selbst, und dann sind wir dein Vertragspartner.
Das Kartendeck
Auch das Kartendeck „Innehalten“ verkauft Ehala selbst. Du schließt den Vertrag also mit uns — auch dann, wenn du über den Link einer Hüterin oder eines Hüters kommst. AGB gibt es dafür ebenso wenig.
- Preis. 34 € je Deck, inklusive 19 % Umsatzsteuer und Versand innerhalb Deutschlands. An der Kasse kommt nichts dazu.
- Lieferung. Innerhalb Deutschlands. Wann es ankommt, steht auf der Seite des Decks und in deiner Bestätigung. Der Vertrag kommt mit deiner Zahlung zustande.
- Widerruf. Vierzehn Tage ab Erhalt, ohne Grund, und das Rückporto zahlen wir. Die Belehrung ist wörtlich die amtliche für Waren.
- Mängel. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Ist ein Deck beschädigt oder falsch gedruckt, schreib uns — dann bekommst du ein neues oder dein Geld zurück.
- Der Link einer Hüterin oder eines Hüters. Kommst du über so einen Link, bekommt diese Person von uns einen festen Betrag je Deck — oder sie gibt ihn dir als Nachlass. Was davon gilt, steht vor dem Kauf auf der Seite. An deinem Vertrag ändert es nichts.
Wenn der Mensch hinter Ehala selbst eine Gruppe leitet
Das kommt vor, und wo es vorkommt, steht es auf der Seite — mit Namen, nicht als Fußnote. Der Grund ist nüchtern: Ehala ist zur Zeit das Einzelunternehmen eines Menschen, und wenn dieser Mensch selbst eine Gruppe leitet, sind Plattform und Hüter dieselbe Person.
Beim Geld macht das keinen Unterschied. Diese Gruppe läuft wie jede andere über ein eigenes Auszahlungskonto und zahlt denselben Anteil an Ehala. Was fehlt, ist der Hütervertrag: Ein Vertrag mit sich selbst hat keine zwei Seiten, und über einen Anteil, den man sich selbst zahlt, wird auch keine Rechnung geschrieben.
Das ist der ganze Unterschied, und er endet dort. Der Monatsbeitrag, die Kündigung zum Ende der bezahlten Zeit, das Widerrufsrecht, der Beschwerdeweg und die Regeln für Sichtbarkeit und Reihenfolge sind dieselben wie bei jeder anderen Gruppe. Sie steht nicht weiter oben, sie wird nicht häufiger gezeigt, und sie bekommt keine Rechte, die andere Gruppen nicht haben. Über Beschwerden zu dieser Gruppe entscheidet ausdrücklich nicht der Mensch, um den es geht. Sobald Ehala auf eine Gesellschaft übergeht, fällt auch der letzte Unterschied weg.
Für Hüterinnen und Hüter gibt es AGB
Wer hier eine Gruppe leitet, unterschreibt einen Vertrag, der für alle gleich ist — und ein Vertrag, der für alle gleich ist, ist im Rechtssinn eine Allgemeine Geschäftsbedingung. Das ist Absicht und kein Versehen: Ein je Person verhandelter Vertrag würde das Verfahren unmöglich machen, mit dem die Rentenversicherung den Status aller Hüter auf einmal feststellen kann.
Was darin steht — Vergütung in Zahlen, was ein Hüter selbst schuldet, was er öffentlich machen muss —, bekommt jeder vor der Unterschrift, und die Sätze zur Vergütung stehen offen in der Vergütungsordnung.