Für Hüterinnen und Hüter

Vergütungsordnung

Hüterinnen und Hüter heißen bei uns die Menschen, die eine Gruppe leiten. Hier steht, was du dabei verdienst und wohin der Rest vom Monatsbeitrag geht.

Fassung 2 vom 08.09.2026

75 %bleiben bei dir

Von 25,00 € Monatsbeitrag sind das 18,75 € — und von deinem Konto geht nichts weiter ab.

Du, weil du die Gruppe leitest
75 %18,75 €
Dein Mentor, der dich ausgebildet hat und weiter begleitet
10 %2,50 €
Ehala
15 %3,75 €
davon für den Mentor deines Mentors — wird noch nicht ausgezahlt
3 %0,75 €

Provision gibt es nur auf Monatsbeiträge

Provision gibt es nur auf laufende Monatsbeiträge von Mitgliedern. Niemals auf Ausbildungsgebühren, Eintrittsgelder, den Kauf von Anteilen oder Mindestabnahmen.

Das ist die Grenze zwischen einem Modell, in dem Menschen für Arbeit bezahlt werden, und einem, in dem sie dafür bezahlt werden, andere hereinzuholen. Sie ist keine Absichtserklärung: Es gibt bei Ehala keine Ausbildungsgebühr, auf die eine Provision fließen könnte, und keine Stelle, an der eine entstehen könnte. Wer niemanden wirbt, verdient hier genauso viel wie jemand, der es tut.

Was du bekommst

75 % von jedem Monatsbeitrag, den ein Mitglied deiner Gruppe zahlt. Nicht 75 % abzüglich Gebühren, sondern 75 % auf deinem Kontoauszug: Der Monatsbeitrag geht auf dein eigenes Auszahlungskonto beim Zahlungsanbieter, und Ehala behält davon seinen Anteil ein. Das ist der einzige Abzug.

Die Gebühr des Zahlungsanbieters trägt Ehala, nicht du. Bei 25 € sind das rund 63 Cent, und weil du der Verkäufer bist, fielen sie normalerweise bei dir an. Sie sind so eingerichtet, dass sie es nicht tun. Von 25 € bleiben bei dir 18,75 €.

Die Aufteilung oben ist vollständig. Was Ehala am Ende bleibt, ist deutlich weniger als die 15 %, die dort stehen: Von Ehalas Anteil gehen noch die Umsatzsteuer, die Gebühr des Zahlungsanbieters und der Anteil deines Mentors ab. Die 25 % sind eine Obergrenze und kein Nettopreis — was darin steckt, steht in Abschnitt 8.

Wenn dich gerade niemand begleitet, bekommt Ehala diese 10 % — und macht dafür die Arbeit. Deine Supervision — einmal im Monat besprichst du deine Arbeit mit jemand Erfahrenem — ist Pflicht, ab deiner ersten eigenen Gruppe, und du zahlst dafür nichts. Wer sie übernimmt, bekommt die 10 %. Am Anfang ist das Ehala selbst, weil Ehala dich ausgebildet hat; sobald jemand anderes deine Begleitung übernimmt, wechselt in der Aufteilung oben der Name und nicht der Betrag. Ehalas Anteil ist in beiden Fällen derselbe.

Das heißt auch: Du verdienst nichts daran, deinen Mentor loszuwerden. Das ist Absicht. Wäre dein Anteil ohne ihn höher, wäre die Begleitung ein Preis, den du zahlst — und die erste vernünftige Entscheidung nach der Prüfung wäre, sie zu beenden. Sie soll eine Hilfe sein, die dich nichts kostet, und deshalb steht sie nicht auf deiner Rechnung.

Eine Ausnahme gibt es, und sie steht hier, weil sie hierhin gehört. Wer für Ehala die Ausbildung leitet, hat niemanden über sich, der ihn begleiten könnte — nicht vorübergehend, sondern grundsätzlich. Er organisiert seine Supervision selbst, außerhalb von Ehala. Bei ihm bleiben die 10 % deshalb dort, wo die Arbeit ist, und Ehala behält bei ihm nur 15 % statt 25 %. Das ist keine Ausnahme von der Regel oben, sondern dieselbe Regel: Wer die Supervision übernimmt, bekommt die 10 %. Diese Rolle vergibt Ehala; sie entsteht nicht dadurch, dass eine Begleitung endet. Der Absatz darüber gilt also weiter, ohne Hintertür.

Für offene Treffen bekommst du kein Geld. Das Abo für offene Treffen bezahlt man an Ehala, und das Geld bleibt dort. Was du von einem offenen Treffen hast: Dich finden Menschen, die dich sonst nie gehört hätten — und wer von dort in deine Gruppe kommt, zahlt seinen Monatsbeitrag an dich, mit denselben 75 %.

Früher stand hier etwas anderes: Das Geld aus dem Abo sollte nach Anwesenheit an die verteilt werden, die die offenen Treffen leiten. Das ist gestrichen, und zwar aus einem Grund, der dich betrifft. Eine Verteilung nach Anwesenheit hätte die Zahl der Zuhörer bezahlt. Es wäre die einzige Stelle im ganzen Modell gewesen, an der mehr Menschen direkt mehr Geld bedeuten — und genau dagegen ist der Rest gebaut.

Der Mentor deines Mentors bekommt noch nichts

Die 3 % für den Mentor deines Mentors stehen in dieser Ordnung, werden aber noch nicht gezahlt. Das ändert sich, sobald es Mentoren gibt, die selbst Mentoren ausgebildet haben — nicht zu einem Datum, sondern wenn der Fall eintritt.

Bis dahin bleiben diese 3 % bei Ehala. Für dich ändert das nichts: Ehalas Anteil bleibt, wie er ist, und deine 75 % berührt das in keiner Fassung. Für Ehala ändert es die Zahl, die oben stehen muss — Ehala behält heute 15 % und nicht 12 %. Die 12 % sind, was Ehala bleibt, sobald der Mentor deines Mentors bezahlt wird, und nicht, was heute bleibt. Wir schreiben lieber die höhere Zahl hin, als dass du sie später selbst ausrechnest.

Dass er noch nichts bekommt, ist keine Sparmaßnahme. Dahinter steht derselbe Gedanke, aus dem diese Ordnung beim Mentor deines Mentors aufhört: Ein Anteil, den praktisch niemand erreicht, verspricht etwas, das nicht eintritt. Genau daran erkennt man die Systeme, von denen sich dieses unterscheiden will. Und dass es 3 % sind und nicht 10 %, folgt aus derselben Überlegung: Der Mentor deines Mentors bekäme Geld von Menschen, die er nie gesehen hat. Drei Prozent sind ein Zeichen, zehn wären ein Einkommen ohne Arbeit.

Der Anteil steht trotzdem schon hier. So wird er später einfach eingeschaltet und ist keine Änderung dieser Ordnung, die nach Abschnitt 5 angekündigt werden müsste.

Wann Geld fließt und wann es aufhört

Ein Anspruch auf Geld entsteht mit jedem bezahlten Monatsbeitrag eines Mitglieds deiner Gruppe. Nicht mit einer Anmeldung, nicht mit einer Zusage, nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung.

Der Anteil deines Mentors endet, wenn die Begleitung endet. Er hängt daran, dass er dich weiter begleitet — Supervision, Erreichbarkeit, Fallgespräche. Hört das auf, hört sein Anteil auf. Bezahlt wird die Arbeit von heute, nicht die von früher.

Sein Anteil endet nicht dadurch, dass eine Gruppe einmal drei Monate lang ausfällt oder du eine Stufe verlierst. Solange deine Gruppe läuft und dein Mentor dich begleitet, läuft sein Anteil.

Beenden kann eine Begleitung jeder von euch dreien — du, dein Mentor oder Ehala. Schriftlich, zum Monatsende, ohne Grund. Niemand muss erklären, warum es nicht mehr passt, und niemand bleibt an einen Menschen gebunden, mit dem es nicht mehr geht. Findet die Begleitung tatsächlich nicht mehr statt, genügt deine Nachricht an Ehala — an deinem Anteil ändert das nichts, und genau deshalb kannst du es sagen, ohne dass es nach einer Rechnung aussieht.

Deine Supervision endet damit nicht. Sie ist Pflicht, solange deine Gruppe läuft. Bis jemand nachrückt, übernimmt Ehala sie — und bekommt dafür die 10 %, die vorher dein Mentor bekommen hat.

Wenn du gehst, können die Mitglieder deiner Gruppe mit dir gehen. Es gibt keine Kundenschutzklausel und kein Wettbewerbsverbot. Damit endet auch der Anteil deines Mentors, denn es gibt keinen Monatsbeitrag mehr, auf den er fließen könnte.

Wie diese Ordnung geändert werden kann

Nicht hinter deinem Rücken. Drei Regeln, und sie gelten zusammen:

  1. 16 Monate Ankündigung. Eine Änderung zu deinen Lasten wirkt frühestens 6 Monate nach der Ankündigung. Sie wird dir mitgeteilt, nicht nur veröffentlicht.
  2. 2Bestandsschutz für deine bisherigen Mitglieder. Für alle, die bei der Ankündigung schon in deiner Gruppe sind, gilt dein alter Satz weiter, bis sie gehen. Eine Änderung betrifft nur, wer danach dazukommt.
  3. 3Beides gilt nur für Änderungen zu deinen Lasten. Ein höherer Anteil für dich, eine neue Art von Angebot oder die Zahlung an den Mentor deines Mentors gelten sofort.

Was das nicht ist, und das gehört dazu: Mitbestimmung. In einer Genossenschaft würdest du über deine Vergütung mit abstimmen; hier verspricht ein Unternehmen etwas und hält sich daran. Der Satz lautet deshalb nicht „der Plan kann nicht gegen dich geändert werden, weil du mit abstimmst“, sondern:

Dein Anteil steht in deinem Vertrag und kann nicht ohne dich geändert werden.

Auszahlung

Du wirst direkt bezahlt. Der Monatsbeitrag geht auf dein eigenes Auszahlungskonto beim Zahlungsanbieter, und Ehala behält seinen Anteil ein. Dein Geld liegt nie bei Ehala. Wann es auf deinem Bankkonto ist, bestimmt der Zahlungsanbieter, nicht wir.

Mentorenanteile zahlt Ehala monatlich aus, ohne Mindestbetrag. Auch 75 Cent werden überwiesen. Das kostet je Überweisung mehr, als es sich rechnet, und ist trotzdem so: Ein Mentor mit einem Hüter wartete sonst Monate auf einen Betrag, den er auf dem Bildschirm sieht und nicht bekommt.

Und jeder Abzug hat einen Beleg. Am zweiten Tag jedes Monats liegt in deinem Konto unter Einnahmen eine Rechnung über Ehalas Anteil — mit ausgewiesener Umsatzsteuer, für deine Buchhaltung. Bist du Mentor, rechnen wir deinen Anteil auf demselben Weg ab, damit du dafür keine Rechnung schreiben musst; dafür brauchen wir einmal deine Zustimmung und deine Steuernummer.

Kein Geld, das jemandem gehört, bleibt länger als einen Monat bei Ehala.

Was du selbst anmelden und zahlen musst

Die Anteile oben sind brutto, also vor deinen eigenen Steuern und Abgaben. Das gehört ins Kennenlerngespräch und nicht in eine Fußnote:

  • Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Anmeldung, je nach Tätigkeit. Ehala legt das für niemanden fest — was gilt, entscheidet das Finanzamt.
  • Einkommensteuer auf deinen Anteil.
  • Rentenversicherungspflicht nach § 2 SGB VI ist bei lehrender und betreuender Tätigkeit möglich und der teuerste Punkt dieser Liste. Er steht hier, weil er vorher gesagt gehört und nicht nachher.
  • Umsatzsteuer, sofern du nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist.

Fällig wird das mit deiner ersten eigenen Gruppe, nicht davor. Auf Stufe 1 bist du in Ausbildung und leitest noch keine eigene Gruppe: Da verdienst du nichts, und dann schuldest du auch nichts.

Diese Zusammenstellung ist recherchiert, kein Bescheid. Fristen und Sätze ändern sich, und was in deinem Fall gilt, entscheidet dein Finanzamt. Für die Anteile in Abschnitt 2 gilt dieser Vorbehalt nicht — die sind entschieden und gelten, bis sie nach Abschnitt 5 geändert werden.

Was Ehala mit seinem Anteil macht

Ehalas Anteil ist eine Obergrenze, und das meiste davon gibt Ehala weiter. Bei einem Monatsbeitrag von 25 € sind es 6,25 €, und davon gehen ab: rund 63 Cent an den Zahlungsanbieter, 1,00 € Umsatzsteuer auf Ehalas Anteil — beides müsstest normalerweise du zahlen —, 2,50 € an deinen Mentor und rund 45 bis 50 Cent für das Abo und dein Auszahlungskonto, die ebenfalls Ehala zahlt. Es bleiben etwa 1,65 €. Das sind gut sechs von 25 Prozentpunkten.

Und dafür zahlst du sonst nichts. Nicht die Ausbildung, nicht die Prüfung, nicht die Lizenz, nicht die Supervision, keine Grundgebühr, kein Startpaket, keine Mindestabnahme. Es gibt keine Gebührenliste — nicht, weil sie leer ist, sondern weil es sie nicht gibt. Anderswo kostet eine Ausbildung in diesem Bereich einen vierstelligen Betrag, und zwar bevor du mit dem ersten Menschen arbeitest.

Du zahlst deine Ausbildung aus dem, was sie dir einbringt. Nicht vorher, und nicht, wenn sie dir nichts einbringt.

Und die Kehrseite, damit du sie von uns hörst und nicht von jemand anderem: Wenn du schon ausgebildet bist, schon Menschen hast, die zu dir kommen, und nur eine Abrechnung suchst, bekommst du die anderswo günstiger. Das stimmt, und es ist keine Lücke, die wir übersehen haben. Ehala verkauft keine Zahlungsabwicklung. Ehala ist ein Einstieg in diese Arbeit, und Ehalas Anteil ist der Preis dafür — fällig erst, wenn sich der Einstieg gelohnt hat.